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Hausordnung

Das Arnold Schönberg Center (im Folgenden »ASC«) ist seit 1998 zentraler Bewahrungs-ort von Arnold Schönbergs Nachlass und ein öffentliches Kulturzentrum mit Archiv, Bibliothek, Museum und Auditorium. 
Die Hausordnung ist für alle Besucher:innen verbindlich.


Generell

Personen, die sich in den Räumlichkeiten des ASC aufhalten, akzeptieren die Hausordnung sowie Anordnungen der Mitarbeiter:innen des ASC. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung oder sonstigen Verstößen kann durch Beauftragte des ASC der weitere Aufenthalt in den Räumlichkeiten untersagt werden. 

Im ASC gilt ein ausnahmsloses Rauchverbot.


Ausstellungsraum, Auditorium und Bibliothek

Wir freuen uns über den Besuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Eltern bzw. erwachsene Begleitpersonen sind für das Verhalten der von ihnen begleiteten Minderjährigen bzw. Gruppen verantwortlich.
Kinder unter 14 Jahren dürfen die Ausstellungsräume nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person besuchen.
Lehrkräfte sind während des Besuchs nicht von ihrer Aufsichtspflicht, Verantwortung und Haftung für ihnen anvertraute Schüler:innen entbunden.

Das Mitbringen von Tieren in das ASC ist nicht gestattet. Ausgenommen sind zertifizierte Assistenzhunde mit gültigem Ausweis. Dieser ist auf Verlangen vorzuweisen.

Die Besucher:innen haften für alle durch sie verursachten Schäden und Folgeschäden am Gebäude, den Ausstellungsobjekten und an fester sowie beweglicher Einrichtung. Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und/oder den gesetzlichen Vorschriften entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung. Das Berühren, Verändern oder sonstige Manipulieren von Ausstellungsobjekten, Schaukästen und Objektsicherungen ist untersagt. Eigenständiges Anbringen von Objekten jeglicher Art ist ebenfalls untersagt.

Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Ausstellungsräume, in das Auditorium sowie in die Bibliothek ist nicht gestattet. 

Für den Bibliotheksbesuch gilt die Bibliotheksordnung.


Barrierefreiheit

Das ASC kann barrierefrei besucht werden. 

Besucher:innen mit Behinderungen unterstützen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten. Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Nachteile.
Für Rollstuhlfahrer:innen und deren Begleitpersonen sind bei Veranstaltungs-besuchen im Auditorium eigene Plätze vorgesehen. Der Bedarf an diesen Plätzen ist möglichst bereits beim Kartenkauf, spätestens jedoch einen Werktag vor der Veranstaltung, bekannt zu geben.


Öffnungszeiten und Eintrittskarten

Der Besuch von Ausstellungen und Veranstaltungen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt in die jeweilige Ausstellung oder Veranstaltung.

Öffnungszeiten und Eintrittspreise werden im Veranstaltungskalender, bei der Kasse sowie auf www.schoenberg.at bekanntgegeben. 

Bei Veranstaltungen erfolgt der Einlass für Zuspätkommende nur während einer Unterbrechung oder in der Konzertpause durch eine Aufsichtsperson des ASC.

Die Bibliothek ist zu den angegebenen Öffnungszeiten frei zugänglich.


Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen

    
Im Ausstellungsraum ist das Fotografieren bzw. Filmen ausschließlich für private, nichtkommerzielle Zwecke und ohne Blitz, Stativ oder Selfie-Stick gestattet, solange die Sicherheit der Kunstwerke gewährleistet, ein Mindestabstand von 100 cm eingehalten und auf andere Besucher:innen Rücksicht genommen wird. Die Persönlichkeitsrechte anderer Besucher:innen sind zu wahren. Insbesondere dürfen Kinder und Jugendliche nicht ohne Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten fotografiert oder gefilmt werden.
Für wissenschaftliche oder journalistische Zwecke kann eine temporäre Ausnahme von diesem Verbot beantragt werden.

Bei Veranstaltungen ist den Besucher:innen das Aufnehmen auf Ton- und/oder Bildträger untersagt.

Bei Fernsehaufnahmen sowie der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens des ASC (z. B. für Social Media, Livestreams oder Werbematerial) erteilen Besucher:innen mit dem Erwerb der Eintritts- bzw. Zählkarte die ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens für Zwecke der Berichterstattung, Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit sowie der Bewerbung des ASC zeitlich und räumlich unbeschränkt verwendet werden dürfen.


Garderobe 

Überkleidung, Hüte, Schirme, Stöcke, größere Taschen, Rucksäcke, Kinderwägen, Gehbehelfe, soweit sie nicht aus medizinischen Gründen benötigt werden, sind an der Garderobe abzugeben. Zusätzlich stehen während der Öffnungszeiten kostenlose Schließfächer zur Verfügung. Bei Schlüsselverlust und/oder -beschädigung sowie Verlust der Garderobenmarke wird ein entsprechender Kostenersatz eingehoben.
Für abgegebene Wertgegenstände oder sich in abgegebenen Gegenständen befindliche Wertgegenstände (Ausweise, Geld, Kreditkarten, Schmuck, u. a.) wird keine Haftung übernommen.
Fundgegenstände werden in der Direktion verwahrt; nicht abgeholte Gegenstände werden nach einer Frist von sechs Monaten dem Fundamt übergeben.


Sicherheit

Das ASC wird aus Sicherheitsgründen mittels Kameras überwacht und behält sich vor, diese Aufzeichnungen im Bedarfsfall einzusehen und nach amtlicher Aufforderung an Behörden und Gerichte auszufolgen.

Alle Fluchtwege und Fluchtausgänge sind jederzeit von Hindernissen freizuhalten. Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verstellt oder abgedeckt werden.
Fluchtwege und Notausgänge sind nur im Notfall zu benutzen. 
Den Anordnungen Mitarbeiter:innen des ASC ist im Alarmfall unbedingt Folge zu leisten.

Die Mitarbeiter:innen des ASC sind berechtigt, Personen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören (dies umfasst auch z. B. die Belästigung anderer Konzertbesucher:innen) bzw. ein Sicherheitsrisiko darstellen (z. B. aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum, sonstiger Beeinträchtigungen, auffälligen Verhaltens oder des Mitführens von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen), trotz gültiger Eintrittskarte unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern bzw. sie daran zu hindern und des Gebäudes zu verweisen. 

Die Geltendmachung des Hausrechts bleibt vorbehalten.

Notrufnummern:
Feuerwehr  122 
Polizei  133
Rettung  144

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