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Arnold Schönberg Gesamtausgabe

Ein kürzlich veröffentlichter Band der Kritischen Gesamtausgabe der Kompositionen Schönbergs vereint zwei auf den ersten Blick heterogene Werke: Die Kammersymphonie op. 9 in der Bearbeitung für Orchester von 1914 und die Drei Stücke für Kammerensemble von 1910.

Die bereits 1906 komponierte Kammersymphonie für 15 Solo-Instrumente stellt einen Kulminationspunkt in Schönbergs künstlerischer Entwicklung dar. Das bereits in ihrem Titel angedeutete Paradox der Kammersymphonie – die Verbindung einer innermusikalischen Verdichtung mit dem nach außen gerichteten Anspruch auf Breitenwirkung – hatte auch aufführungspraktische Konsequenzen, die sich unter anderem darin äußerten, daß von keinem anderen Schönbergschen Werk eine ähnlich große Zahl unterschiedlicher Fassungen überliefert ist, die je nach Vorgabe auf eine klangliche Substantialisierung des kammermusikalischen oder des symphonischen Aspekts zielen.

Wie aus einer Bemerkung im Originaldruck von 1912 hervorgeht, hatte Schönberg von Anfang an mit einer »orchestermäßigen Anzahl« der Streicher und einer gelegentlichen Verdopplung der Bläser gerechnet, um eine Aufführung auch in größeren Sälen zu ermöglichen. Waren die damit verbundenen Eingriffe zunächst noch dem Belieben der Dirigenten überlassen, so hatte er bereits in der 1914 erschienenen »Verbesserten Ausgabe« aufgrund zunehmender eigener Dirigiererfahrung verfügt, daß »die Aufführung in großen Sälen […] nur nach einer eigens hiefür eingerichteten Partitur zulässig [ist], welche der Verlag nach Wunsch zur Verfügung stellt.« Die Einrichtung dieser Partitur hatte Schönberg in den Sommermonaten 1914 für eine geplante Aufführung unter eigener Leitung in St. Petersburg selbst vorgenommen.

Die Drei Stücke für Kammerensemble (1910) stehen am Ende jener Entwicklung, die zu einer nahezu vollständigen Auflösung jener in der ersten Kammersymphonie nochmals auf die Spitze getriebenen traditionellen Kategorien der Musik und der damit verbundenen Konventionen geführt hat. Auch diese Miniaturen sind insofern »kammersymphonisch«, als sie aufgrund ihrer Besetzung für zwölf Solo-Instrumente eine hybride Stellung zwischen Orchester- und Kammermusik einnehmen. Dabei hat Schönberg die offenbar ursprünglich chorisch gedachte Streicherbesetzung erst nachträglich in eine solistische geändert und auf diese Weise quasi rückwirkend die Farbpalette des Orchesters für die Kammermusik nutzbar gemacht, so wie er umgekehrt durch die frühe Orchesterbearbeitung der Kammersymphonie die spezifisch kammermusikalischen Verfahrensweisen in die Orchestermusik hineingetragen hat.

(auszugsweise zitiert nach dem Vorwort des Herausgebers, Ulrich Krämer)

Arnold Schönberg: Sämtliche Werke. Abteilung IV: Orchesterwerke. Reihe B, Band 11, Teil 3: Kammersymphonien. Kammersymphonie Opus 9: Bearbeitung für Orchester, 1914; Drei Stücke für Kammerensemble, 1910 (unvollendet). Herausgegeben von Ulrich Krämer. Mainz, Wien: Schott Music, 2010
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